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Wir sind im Urlaub!

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 23.04.2024 - 02.05.2024 erreichen Sie uns nicht wie gewohnt. In der Zeit können Sie sich gerne an meine Kollegen Oliver Schuldt oder Jan Gieselberg wenden. Mit diesen Kollegen arbeiten wir sehr lange im engsten Vertrauen zusammen. Sie sollten also hervorragend aufgehoben sein!

Kontaktdaten der Kollegen:

  • Oliver Schuldt
    • Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Telefon: 040 – 328 454 63
  • Jan Gieselberg
    • Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    • Telefon: 040 - 466 554 51
    • Webseite: https://die-cms-manufaktur.de/

Sprechzeiten & Konditionen

  • Sprechzeiten der Kollegen: Mo - Fr. von 10 - 14 Uhr
  • Stundensatz zu Geschäftszeiten: 96€ zzgl MwSt. (doppelter Stundensatz, außerhalb der Geschäftszeiten). Abgerechnet wird im 15 Minuten Takt.
  • Abrechnung: Sie erhalten wie gewohnt die Rechnung von der newtastic GmbH (Abteilung: Joomla Agentur). Die Abrechnung mit den Kollegen erfolgt intern.

Informationen

Meine Kollegen erhalten keinerlei Zugangsdaten. Bitte stellen Sie je nach Bedarf folgende Zugangsdaten bereit:

  • Joomla Backend Zugang
    • Super User Zugang
    • evtl. htaccess Schutz & Firewall Passwort
  • SFTP Zugang
  • Datenbank Zugang
  • Webhoster Zugang

Notfälle

In Notfällen erreichen Sie mich unter folgender Handynummer: +49 176 10318356 (am besten über WhatsApp oder Signal eine Nachricht senden). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur auf echte Notfälle reagieren.

Das Problem der Cyberkriminalität: Tatort Internet

Mit 83.000 registrierten Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität zeigt auch das Jahr 2016, dass der Tatort Internet die Behörden vor eine sehr große Herausforderung stellt. Dabei handelt es sich lediglich um die gemeldeten Taten, die Dunkelziffer liegt weitaus darüber. Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass es sich bei der bekannten Cyberkriminalität lediglich um einen Bruchteil handelt. Der Gesamtschaden, der durch die Straftaten verursacht worden ist, liegt bei etwa 51 Millionen €.

Cyberkriminalität ist nach dem internationalen Terrorismus die größte Herausforderung

In der Rechtswissenschaft existiert noch keine Legaldefinition der Cyberkriminalität. Es werden allerdings solche Taten unter die Vorschriften subsumiert, bei denen die Kommunikations- sowie Informationstechniken ausgenutzt werden. Die Polizei differenziert bei ihrer Arbeit zwischen der Computerkriminalität im weiteren Sinn und im engeren Sinne. Letztere zeichnet sich dadurch aus, dass der Computer als Tatwaffe missbraucht wird, unabhängig davon, ob ein Internetzugang besteht oder nicht. Cyberkriminalität im weiteren Sinne wird häufig auch als Internetkriminalität bezeichnet. Hierbei ist das Internet selbst Tatwerkzeug. Unter der Computerkriminalität im engeren Sinne sind insbesondere der Computerbetrug, die Datenveränderung, das Ausspähen sowie Abfangen von persönlichen Daten, die Computersabotage oder das Fälschen von Beweis erheblichen Daten zu verstehen. Zu der Deliktsgruppe im weiteren Sinne zählen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, der Vertrieb von verbotenen Substanzen, die digitale Erpressung, die Verbreitung von kinderpornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sowie das unerlaubte Veranstalten von Glücksspielen. Aufgrund der Vielzahl von potentiellen Fällen versteht das Bundeskriminalamt die Cyberkriminalität als die größte Herausforderung nach der Verfolgung von islamistischem Terrorismus. Die Schätzungen von Wirtschaftsforschern belegen, dass durch Cybercrime ein volkswirtschaftlicher Schaden von mehreren Milliarden Euro verursacht wird. Betroffene Firmen oder Privatleute bringen die Vorfälle der Polizei häufig erst gar nicht zur Kenntnis.

Die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der repressiven Aufklärung

Die Technik von Internet und Computern hat sich innerhalb der letzten Jahre rasant fortentwickelt. Entsprechend spezialisiert sich auch die Cyberkriminalität zunehmend. Früher waren es oft Einzeltäter, die noch aus ihrem elterlichen Kinderzimmer heraus ein Ausrufezeichen setzen wollten, um sich innerhalb der Szene wichtig zu machen. Heutzutage handelt es sich um eine organisierte Kriminalitätsform, sodass die Angriffe gemeinschaftlich begangen werden. Die einzelnen Täter kennen sich untereinander oftmals gar nicht persönlich. Sie kommunizieren mit ihrem Nickname untereinander. Dabei werden potentielle Ziele im Kollektiv analysiert, um im passenden Moment gemeinsam zuzuschlagen. Diese professionelle Arbeitsweise erschwert die Arbeit der Ermittler. Selbst das Ergreifen eines Täters dieser Organisationen hätten nicht den gewünschten Effekt. Vielmehr würde die repressive sowie präventive Strafverfolgung gefährdet werden, weil sich die übrigen Mitglieder des kriminellen Zusammenschlusses in den Hintergrund begeben würden. Sie bleiben allerdings aktiv, wobei sie noch effektivere Abwehrmechanismen in ihre Machenschaften integrieren. Erfolgreich ist daher ausschließlich die Überführung der gesamten Organisation. Ein weiteres Problem ist, dass die Täter Hilfsmittel bedienen, die auch vom friedlichen Teil der Bevölkerung genutzt werden. Insbesondere Messenger sind ideale Kommunikationswerkzeuge, um sich gezielt für die nächste Tat zu verabreden. Auf diese Daten können die Ermittler aufgrund von datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Bestimmungen nicht ohne Weiteres zugreifen. Ein neues Gesetz soll den Polizeibeamten neue Ermittlungsmethoden eröffnen. Die Befugnisse des Bundeskriminalamtes wurden erweitert, sodass online Durchsuchungen sowie die Quellentelekommunikationsüberwachung nunmehr rechtlich möglich sind. Dennoch bleiben Kriminelle insbesondere im World Wide Web selbst nicht untätig. Und die Novellierungen setzen stets voraus, dass die Kriminalität von Deutschland aus begangen worden ist. Die Realität zeigt allerdings, dass die Täter häufig aus dem Ausland agieren. Nichtsdestotrotz handelt es sich um sehr wichtige Schritte, um den Kampf gegen die Cyberkriminalität zu führen. Dazu zählt auch die Einrichtung der Zentralen Stelle für Informationstechnik. Dieses Kompetenzzentrum arbeitet bereits an der Verschlüsselungsumgehung bestimmter Internetdienste. Unerlässlich ist allerdings, dass jeder Internetnutzer auch private Vorkehrungen trifft. Diese sollten idealerweise über die Verwendung von Sicherheitssoftware hinausgehen.

Wartungsverträge schützen Menschen vor Angriffen aus dem Internet

Das Vorgehen der Hacker ist in den vergangenen Jahren immer aggressiver geworden. Ein Angriff aus dem Internet für den Betroffenen oft weitreichende Konsequenzen. Die Statistik sowie die Einschätzung des Bundeskriminalamtes zeigen, dass diese Kriminalitätsform noch lange nicht in den Griff zu bekommen ist. Mit einem Joomla Wartungsvertrag können sich Computer- und Internetnutzer in Zukunft vor den Übergriffen aus der digitalen Welt schützen. Die Joomla Sicherheit basiert auf drei verschiedenen Säulen. Zunächst sollen die Angriffe bereits präventiv abgewehrt werden, damit sie keinerlei Schäden anrichten können. Des Weiteren werden Probleme frühzeitig erkannt, damit der Vertragspartner rechtzeitig reagieren kann. Bei einem Problemfall wird das System wieder hergestellt. Das kann beispielsweise bei der Konkurrentensabotage sehr nützlich sein. Hierbei werden häufig ganze Webseiten gelöscht oder fragwürdige Inhalte auf die entsprechenden Internetseiten hochgeladen. Dies können exemplarisch politisch diffamierende Äußerungen sein. Ferner werden die Kundendaten gehackt, um diesen unendlich viele Spam-Mails zukommen zu lassen. Faktisch wird der Computerbetrieb damit vollständig lahmgelegt. Derartige Risiken minimiert der Joomla Wartungsvertrag. Dabei wird das System regelmäßig durch Updates geschützt. In Echtzeit wird der Computer gewissermaßen durch eine Überwachungskamera geschützt, um auftretende Probleme sofort zu erkennen. Von der Datenbank sowie den hinterlegten Dateien werden regelmäßig Updates gemacht, sodass der Nutzer jederzeit ein Backup davon machen kann. Insbesondere Unternehmen können sich durch diese Schutzmechanismen vor finanziellen sowie rechtlichen Konsequenzen schützen. Wird bei einem Angriff beispielsweise sittenwidriges Material auf den Computer des Opfers geladen, droht ihm im schlimmsten Fall noch eine strafrechtliche Verfolgung. Es sei denn, der Betroffene kann glaubhaft Beweise dafür vorbringen, dass die Dateien nicht von ihm selbst stammen. Ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen wird diese Beweisführung vor Gericht zumindest sehr schwierig sein.